Barrierefreie Portale und Web-Applikationen
Bei Konzeption und Umsetzung unserer digitalen Lösungen haben wir stets die Einhaltung der Barrierefreiheit im Blick.
Begriffe und Normen der Barrierefreiheit
Im Bereich der Barrierefreiheit für Webangebote gibt es verschiedene internationale und nationale Normen, die sicherstellen sollen, dass digitale Inhalte für alle Nutzer zugänglich sind, insbesondere für Menschen mit Behinderungen. Die wichtigsten Normen in diesem Zusammenhang sind Web Content Accessibility Guidelines (WCAG), Europäische Norm EN 301 549, gesetzliche Vorgaben in Deutschland, wie die BITV und europäische Richtlinien.
Die Erfüllung von Normen zur Barrierefreiheit durch Unternehmen und öffentliche Stellen ist wichtig, um die digitale Teilhabe für alle Nutzer zu ermöglichen.
Auswahl geeigneter Testverfahren
Die Auswahl der passenden Testverfahren, hängt davon ab, nach welcher Norm auf Barrierefreiheit das digitale Angebot geprüft werden soll. Aus unserer Sicht ist die wichtigste Richtlinie im Bereich der Barrierefreiheit für Webangebote die WCAG, die vielen Gesetzen und Verordnungen weltweit als Basis dient.
Prüfung der Website auf Barrierefreiheit
Vor der Prüfung der digitalen Angebote durch eine zertifizierte Prüfstelle führen wir in unseren Projekten eine Selbstbewertung der Barrierefreiheit nach ausgewählten Kriterien durch. Die Selbstbewertung verfügt über 98 Prüfschritte und setzt auf Barrierefreiheitsanforderungen der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) 2.0 und die Anforderungen der EN 301 549 V3.2.1 (2021-03) auf.
Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ab Mitte 2025
Das neue Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), welches die EU-Richtlinie des European Accessibility Act (EAA) umsetzt, verpflichtet bestimmte digitale Produkte und Dienstleistungen ab Mitte 2025 zur Barrierefreiheit. Welche digitalen Angebote davon betroffen sind, kann auf den Seiten des BSI und ITZ Bund nachgelesen werden. Vorrangig umfassen die Verpflichtungen B2C Produkte und Dienstleistungen. Ob und wenn ja in welchem Umfang der B2B Bereich auch davon betroffen ist, ist noch nicht ganz klar.
Was ist digitale Barrierefreiheit?
Digitale Barrierefreiheit bedeutet, dass digitale Inhalte und Dienstleistungen so gestaltet werden, dass sie für alle Menschen zugänglich und nutzbar sind – unabhängig von ihren individuellen Fähigkeiten oder Einschränkungen.
Sie haben Fragen oder möchten mit uns über Ihr digitales Projekt sprechen?
Wir haben die Antworten und freuen uns auf den Kontakt mit Ihnen.
